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Ratgeber · Compliance

In welchen Sprachen muss die Betriebsanleitung geliefert werden?

Kurz: in der bzw. den Amtssprache(n) des Landes, in dem die Maschine in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Wer in mehrere EU-Länder liefert, braucht mehrere Sprachfassungen.

Grundregel: Die Betriebsanleitung muss den Nutzer in seiner Amtssprache erreichen. Für ein in Deutschland in Verkehr gebrachtes Produkt also auf Deutsch, für Frankreich auf Französisch, usw.

Amtssprache des Ziellandes

Maßgeblich ist nicht die Sprache des Herstellers, sondern die des Marktes. Eine deutsche Maschine, die nach Italien geliefert wird, braucht eine italienische Betriebsanleitung; bei Lieferung nach Frankreich zusätzlich eine französische. Bei Ländern mit mehreren Amtssprachen können mehrere Fassungen nötig sein.

Beispiele Amtssprachen (Auswahl)

ZielmarktAmtssprache(n) der Anleitung
Deutschland / ÖsterreichDeutsch
FrankreichFranzösisch
ItalienItalienisch
SpanienSpanisch
NiederlandeNiederländisch
PolenPolnisch
BelgienNiederländisch / Französisch / Deutsch (je nach Region)

Original vs. Übersetzung

Die vom Hersteller erstellte Fassung ist die Originalbetriebsanleitung. Jede übersetzte Fassung muss als „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“ gekennzeichnet werden. Inhalt, Warnhinweise und Layout müssen dem Original entsprechen.

Was das praktisch bedeutet

Den rechtlichen Rahmen und die Fristen erklärt die Übersicht zur Maschinenverordnung 2027.

In mehrere Sprachen übersetzen – Layout 1:1

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der amtliche Verordnungstext (EU) 2023/1230 und die Einschätzung Ihres Rechtsbeistands.