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Ratgeber · Compliance
In welchen Sprachen muss die Betriebsanleitung geliefert werden?
Kurz: in der bzw. den Amtssprache(n) des Landes, in dem die Maschine in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Wer in mehrere EU-Länder liefert, braucht mehrere Sprachfassungen.
Amtssprache des Ziellandes
Maßgeblich ist nicht die Sprache des Herstellers, sondern die des Marktes. Eine deutsche Maschine, die nach Italien geliefert wird, braucht eine italienische Betriebsanleitung; bei Lieferung nach Frankreich zusätzlich eine französische. Bei Ländern mit mehreren Amtssprachen können mehrere Fassungen nötig sein.
Beispiele Amtssprachen (Auswahl)
| Zielmarkt | Amtssprache(n) der Anleitung |
|---|---|
| Deutschland / Österreich | Deutsch |
| Frankreich | Französisch |
| Italien | Italienisch |
| Spanien | Spanisch |
| Niederlande | Niederländisch |
| Polen | Polnisch |
| Belgien | Niederländisch / Französisch / Deutsch (je nach Region) |
Original vs. Übersetzung
Die vom Hersteller erstellte Fassung ist die Originalbetriebsanleitung. Jede übersetzte Fassung muss als „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“ gekennzeichnet werden. Inhalt, Warnhinweise und Layout müssen dem Original entsprechen.
Was das praktisch bedeutet
- Planen Sie pro Zielmarkt eine Sprachfassung ein.
- Halten Sie Fachterminologie konsistent – am besten über ein Glossar.
- Bewahren Sie das Layout (Tabellen, Symbole, Seitenaufteilung), damit Warnhinweise korrekt zugeordnet bleiben.
Den rechtlichen Rahmen und die Fristen erklärt die Übersicht zur Maschinenverordnung 2027.
In mehrere Sprachen übersetzen – Layout 1:1
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