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Ratgeber · Compliance
Maschinenverordnung (EU) 2023/1230: Was ändert sich 2027?
Ab dem 20. Januar 2027 ersetzt die Maschinenverordnung die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Aus einer Richtlinie wird eine unmittelbar geltende Verordnung – mit einigen Neuerungen und wichtigen Konstanten.
Richtlinie vs. Verordnung
| Thema | Bisher (2006/42/EG) | Neu (2023/1230) |
|---|---|---|
| Rechtsform | Richtlinie (nationale Umsetzung) | Verordnung (unmittelbar gültig) |
| Geltung | bis 19.01.2027 | ab 20.01.2027 |
| Betriebsanleitung | in Papierform, Landessprache | digital möglich, Landessprache bleibt Pflicht |
| Vernetzte / KI-Maschinen | kaum adressiert | erweiterte Anforderungen |
Das ändert sich
- Digitale Betriebsanleitung erlaubt – unter Bedingungen; auf Verlangen bleibt eine Papierfassung möglich.
- Erweiterte Anforderungen für vernetzte und softwarebestimmte Maschinen.
- Einheitlicher Rechtsrahmen EU-weit ohne nationale Umsetzung.
Das bleibt
- Sprachpflicht: Anleitung in der Amtssprache des Ziellandes – siehe Sprachen-Übersicht.
- Kennzeichnung „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“.
- Betriebsanleitung als Konformitätsvoraussetzung – bei Fehlen drohen Verkaufsverbot und Haftung.
Was Hersteller jetzt tun sollten
Vorlagen und Übersetzungsprozesse rechtzeitig umstellen, Zielsprachen je Markt festlegen und Terminologie konsolidieren. Umfang und Fristen im Blick behalten – Details unter Kosten, Ablauf & Fristen und im Überblick zur Maschinenverordnung 2027.
Betriebsanleitung übersetzen – Layout bleibt 1:1
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